Wir sind die SMV - Schülermitverantwortung - der WMS

Wir sind zuständig für das Mitwirken der Schülerschaft am Schulalltag, können in der Schulkonferenz wichtige Entscheidungen mittragen und planen so für euch und mit euch, den Schülerinnen und Schülern, das Schuljahr.

Unsere Aktionen in den letzten Schuljahren waren z.B. eine Blutspendenaktion in Kooperation mit der DKMS, ein Fußballturnier mit 16 Mannschaften, die Nikolaus- und Valentinsaktion und die Skiausfahrt mit über 60 Schülerinnen und Schülern nach Kreuth am Tegernsee.

Auch dieses Schuljahr wollen wir wieder mit unseren Aktionen ein wenig Abwechslung in den Schulalltag bringen.

Schülersprecher:

  • Daniel Fester, TG12/3

Stellvertreter*in:

  • Alexia Dumitrescu, TG12/2
  • Giulia Malutan, TG13/3
  • Can Demir, AVD2

Verbindungslehrer*in:

  • Frau Wezel (Raum C009)
  • Herr Binder (Raum C213/214)

Wir alle sind Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler der Wilhelm-Maybach-Schule. Über eure Anregungen und Ideen freuen wir uns, teilen aber auch eure Sorgen mit euch und versuchen euch zu unterstützen.

SMV und Schulgesetz

Die Schülermitverantwortung ist nach § 62 – 70 Schulgesetz eine Interessenvertretung aller Schülerinnen und Schüler, die sich aus den Klassensprecher/innen aller in einer Schule vertretenen Klassen und den jeweiligen Stellvertretern / Stellvertreterinnen zusammen- setzt. Sie stellen ein Bindeglied zwischen Schülerinnen, Schülern, der Schulleitung und der Lehrerschaft dar. Sie haben kein politisches Mandat, aber ihre Mitwirkung an der Gestaltung des Schullebens soll ihre Entwicklung zu freien und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten unterstützen.

 

Zu den Aufgaben der SMV gehört nach § 7 der SMV-Verordnung

  • die Vertretung der Schülerinteressen
  • die Mitwirkung bei Schulkonferenzen und
  • die Förderung fachlicher, sportlicher, kultureller, sozialer und politischer Interessen
     

Die Rechte der SMV sind

  • Anhörungs- und Vorschlagsrecht
  • Beschwerderecht
  • Vermittlungs- und Vertretungsrecht
  • Befreiung vom Schulunterricht für die Mitarbeit in der SMV

Beraten und unterstützt wird die SMV durch die Schulleitung (§ 66 Schulgesetz) und die Verbindungslehrer (§68 Schulgesetz)

 

Zu den Aufgaben der Schulleitung gehört

  • die Bereitstellung von Räumlichkeiten und angemessener Zeit
  • die Anhörung und Unterstützung der SMV, in der Regel über die Schulsprecher/in
     

Zu den Aufgaben der Verbindungslehrer gehört

  • die Beratung der SMV
  • die Unterstützung bei ihren Aufgaben
  • die Verbindung zu Lehrern, Schulleitung und Eltern sicherzustellen
  • die beratende Teilnahme an SMV-Sitzungen
     

Die Wahl der Schulsprecherin / des Schul- sprechers und der Stellvertreter erfolgt nach §4 der SMV-Richtlinien

  • durch alle Klassensprecherinnen / Klassen- sprecher, also der gesamten SMV einer Schule
  • jeweils für ein Schuljahr
     

Zu den Aufgaben der Schülersprecherin / des Schülersprechers (§ 67 Schulgesetz) gehört

  • die Einberufung und Leitung aller SMV – Treffen
  • die Ausführung der vereinbarten Beschlüsse.
     

Die Stellvertreterin / der Stellvertreter unterstützen die Schülersprecherin / den Schülersprecher bei den anstehenden Aufgaben

 

Der Landesschülerbeirat

  • ist das Vertretungsorgan der SMV auf Landesebene
 

 

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