Vollzeitmeisterschule
- Teile I, II, III, IV
- Dauer 1 Jahr (vom 1. Februar bis zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres)
- Montag bis Freitag, 7.50 Uhr bis 15.35 Uhr oder 16.30 Uhr, ca. 36 Unterrichtstunden pro Woche
- Meisterprüfung für die Teile III/IV Anfang September, Teil I Ende Dezember, Teil II Anfang Januar
Teilzeitmeisterschule
- Teile I, II, III, IV
- Dauer 2 Jahre (vom 1. Februar bis 31. Januar des übernächsten Jahres)
- Montag, Dienstag und Donnerstag, 18.00 Uhr bis 21.15 Uhr, samstags 07.50 Uhr bis 13.00 Uhr, ca. 18 Unterrichtstunden pro Woche
- Meisterprüfung für die Teile III/IV im Januar des ersten Jahres, Teil I Ende Dezember, Teil II Anfang Januar des zweiten Jahres.
Ausbildungsinhalte
Teil I - Fachpraxis
• Vorbereitung auf Meisterprüfungsprojekt, Fachgespräch und Situationsaufgabe.
• Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten im Betrieb im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk.
Teil II - Fachtheorie
• Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten
• Leistungen eines Betriebs im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk erstellen, kontrollieren und übergeben
• Einen Betrieb im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk führen und organisieren
Teil III – Betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse
• Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
• Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
• Unternehmensführungsstrategien entwickeln
Teil IV – Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
• Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
• Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
• Ausbildung durchführen
• Ausbildung abschließen